Asbest: Was ist das und ist es gefährlich?
Asbest ist die Gruppenbezeichnung für natürlich vorkommende, verfilzte Mineralfasern. Asbest ist chemisch sehr stabil (griech.: asbestos = unauslöschbar), brennt nicht, hat eine hohe elektrische und thermische Isolierfähigkeit, weist hohe Elastizität und Zugfestigkeit auf und lässt sich gut in Bindemittel einbinden.
Gesundheitsgefährdung
Gesundheitsschädigend wirkt Asbest in erster Linie durch Einatmen der Asbestfasern. Die kritische Größe dieser Fasern ist ausschlaggebend für die eindeutig krebserzeugende Wirkung von Asbest.
Durch Asbest ausgelöste Krankheitsbilder:
- Staublunge durch Asbeststaub (Asbestose)
- Unheilbarer und innerhalb kurzer Zeit zum Tode führender Tumor des Brust- und Bauchfells (Mesotheliom)
- Lungenkrebs (Bronchialkarzinom)
Asbest ist ein Stoff, der beim Menschen bekanntermaßen krebserzeugend wirkt.
Wegen seiner vielseitigen Eigenschaften wurde Asbest eingesetzt z.B.
- für Hitzeschutzkleidung, Brandschutzplatten (auch in alten Nachtspeicheröfen oder als Grundplatte unter Elektroverteilern oder alten Lampen), Platten als Rohrverkleidungen
- Spritzmassen z.B. in Luftschächten, Anstriche, Fliesenkleber, Spachtelmassen bei Gipskartonplatten,
- Fußbodenbeläge aus Vinyl,
- Dichtungen von Ofentüren oder Brandschutzklappen,
- Bremsbeläge (z.B. in alten Aufzügen), Kupplungsbeläge,
- Asbestzementprodukte (Platten, Rohre, Wellplatten, Pflanzgefäße, Lüftungsrohre für Heizungsräume oder dur Wohnungslüftung),
- Klebstoffe für Bodenbeläge und Parkett, Klebemörtel
- Dichtungsmassen und Kitte.
Asbest wird zwar seit einigen Jahren nicht mehr in neuen Produkten verwendet, aber es ist noch in hohem Maße in alten Materialien vorhanden. In der Regel gelten Gebäude mit Baudatum vor 31.10.1993 als möglicherweise mit Asbest belastet und jeder Auftragnehmer für irgendwelche Arbeiten an solchen Gebäuden muss eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung erstellen und ggf. Probennahmen und Laborergebnisse einfordern. Die Auftraggeber (also in der Regel die Eigentümer) müssen diese Kenntnisse liefern. Ohne Laboruntersuchungen muss von Asbest in bestimmten Materialien ausgegangen werden. Welche und wieviele Untersuchungen nötig sind, ergibt sich aus der Asbestrichtline vom November 2020.
Nach der Gefahrstoffverordnung vom 5.12.2024 gibt es eine Übergangszeit zwischen 1993 bis 1996, wo noch Restprodukte mit Asbest im Umlauf waren. Also sollte zur Sicherheit das Jahr 1996 als Grenze angeneommen werden, ab der keine Asbestprodukte mehr verbaut wurden.
Wer Materialien auf Asbestgehalt untersuchen lassen möchte, muss sich in jedem Fall an Probennahmer wenden, die eine entsprechende Befähigung zum Umgang mit Asbestprodukten haben, einen sogenannten Asbestschein nach TRGS 519 – 3, der die geprüfte Sachkunde für den Umgang mit Asbest bescheinigt. Jede Sanierungsfirma, die mit asbesthaltigen Baumaterialien arbeitet, muss mindestens eine aufsichtführende Person mit dieser Qualifikation vorweisen und benennen.
Vorsicht ist also immer dort geboten, wo Renovierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Alte Welleternitdachplatten sollten nur mit Atemschutz abgebaut werden.
Eine fachgerechte Entsorgung sollte immer erfolgen.
Wiederverwendung der alten Platten ist leichtsinnig und gesundheitsschädlich!
Arten von Asbestmessungen
- Messung zur Bestandsaufnahme (MZB)
- Erfolgskontrollmessung im Rahmen vorläufiger Maßnahmen (EVRM)
- Kontrollmessung vor Aufhebung der Schutzmassnahmen (KAS)
- Erfolgskontrollmessung nach erfolgter Asbestsanierung (EKS)
- Messung zum Schutz Dritter (MSD)
- Geräteabnahmemessungen (GAM)
Normalerweise werden Asbestmessungen der Luft erst nach einer Asbestsanierung zur Erfolgskontrolle durchgeführt. Aber man kann natürlich immer die Raumluft überprüfen, ob überhaupt eine Luftbelastung vorliegt.
Die Messungen erfolgen mit Messgeräten, die über einen Zeitraum von circa 8 Stunden die Raumluft auf einem goldbedampften Kernporenfilter aus Polycarbonat absaugen.
Die Partikel in diesem Luftstrom werden auf dem Filter abgeschieden und können dann im Labor ausgewertet werden. Die Asbestmessungen von Luft werden gemäß VDI-Richtlinie 3492, Blatt 2 durchgeführt.
Auch Materialproben oder Staubproben sind oftmals sinnvoll, um festzustellen, ob sich in einem Gebäude eine Gefährdungssituation befindet. Die Probennahmen sollten unter Sicherheitsmaßnahmen erfolgen, so dass dabei keine zusätzliche Faserbelastung erfolgt.
Als Sachverständiger für Schadstoffe aller Art habe ich selbstverständlich die Sachkunde nach TRGS 519-3 für alle Arbeiten zum Abbruch, der Sanierung und der Instandhaltung mit Asbest (ASI-Arbeiten). Diese Sachkunde muss jeweils innerhalb von 6 Jahren nach der Prüfung durch den Besuch eines entsprechenden Fortbildungslehrgangs aufgefrischt werden.
Lassen Sie also Ihr älteres Haus oder ein älteres Kaufobjekt auf Asbest begutachten und ggf. untersuchen, damit Sie ohne Probleme darin leben, es renovieren lassen und ohne Faserbelastungen Arbeiten darin und daran ausführen lassen können!