Künstliche Mineralfasern (KMF): Was ist das?

Künstliche Mineralfasern (KMF): Was ist das?

Künstliche Mineralfasern (Abkürzung: KMF) sind amorphe silikatische Fasern und werden unterteilt in Mineralwollfasern (Glas-, Stein-, Schlackenwolle), textile Glasfasern, Keramikfasern und Fasern für Spezialzwecke (Glas-Mikrofasern).

Die Eigenschaften sind:

  • Nicht brennbar
  • Sehr gute Wärmedämmwirkung
  • Zum Teil Verspinnbarkeit (textile Glasfasern)
  • Beständig gegen Hitze
  • Relativ beständig gegen Wasser und Chemikalien

KMF werden künstlich aus Glas-, Gesteins- oder Schlackeschmelzen durch Ziehen, Blasen oder Schleudern hergestellt. Es entstehen Fasern mit einer Dicke von 2 bis 20 µm.
Im Gegensatz zum natürlich vorkommenden, kristallinen Asbest brechen alle Mineralfasern quer. Das heißt sie verkürzen sich und es bildet sich in der Regel nichtfasriger Staub statt lungengängigen Fasern wie bei Asbest.

Verwendung:

Im Wärme- und Schallschutz, beispielsweise in 

  • Innenwänden/Leichtbauwänden,
  • in Akustikdecken,
  • in Fußböden,
  • im Dachausbau,
  • für Außenfassaden,
  • als Trittschalldämmung unterm Estrich,
  • in mineralfaserhaltigem Putz,
  • als Wärmedämmung in Rollladenkästen.
  • Im Brandschutz, z.B. beim Fassadenbau oder für Spritzisolierungen.

Gesundheitsgefährdung:

Eine gesundheitsschädigende Wirkung kann bei KMF durch Einatmen auftreten. Vor allem dann, wenn die Fasern kritische Abmessungen aufweisen:
Länge größer als 5 µm, Durchmesser kleiner als 3 µm,
Verhältnis Länge : Durchmesser gößer als 3 : 1.

Ähnlich wie bei Asbest wirken sie dann krebserzeugend.
Da beim Hantieren mit KMF auch große Mengen an Feintsäuben entstehen, können sie leicht eingeatmet werden und können sich wegen ihrer geringen Größe tief im Lungengewebe einlagern.

Bei Mineralwolleprodukten, die vor 1996 eingebaut wurden, muss von einer Einstufung als krebserzeugend Kategorie 1B nach TRGS 905 ausgegangen werden. Diese Einstufung kann nur durch einen Einzelnachweis widerlegt werden. Dieser Einzelnachweis kann bei der Gütegemeinschaft Mineralwolle (GGM) angefordert werden bzw. kann durch Laboranalyse erfolgen. Aus Kostengründen rate ich dazu, alee KMF, die vor dem Jahr 2000 eingebaut wurde als Alte KMF zu definieren, denn es wurden nach 1996 noch im Handel befindliche alte Produkte verkauft und eingebaut.

Wegen des Verwendungsverbotes nach Anhang II Nr. 5 der GefStoffV dürfen ausgebaute alte Mineralwolle-Dämmstoffe grundsätzlich nicht wieder eingebaut werden. Ausgenommen von dem Verbot der Remontage (Wiedereinbau) sind lediglich im Rahmen von Instandhaltungsarbeiten demontierte alte Mineralwolle-Dämmstoffe, wenn dabei keine oder nur eine geringe Faserstaubexposition (Expositionskategorie 1 nach Abschnitt 3.3 TRGS 521) zu erwarten ist (siehe Tabellen 1a und 1b). Das sind vorwiegend geringe Arbeiten ohne demontage oder bei kleineren Flächen als 3 m². Das Verwendungsverbot beinhaltet allerding kein Gebot, bereits vorhandene Dämmungen aus alter Mineralwolle zu entfernen.

Immer sollten bei Arbeiten mit Alter KMF entsprechende Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Ein gesundheitsbasierter Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) oder eine Akzeptanz- bzw. Toleranzkonzentration liegt für als Krebs erzeugend eingestufte Faserstäube aus Mineralwolle-Dämmstoffen derzeit nicht vor. Zur Ableitung und Beurteilung von risikobezogenen Schutzmaßnahmen wurden im Sinne dieser TRGS die in den Absätzen 2 bis 4 genannten Faserstaubkonzentrationsbereiche festgelegt.


Absatz (2)
Schutzmaßnahmen für Expositionskategorie 1 gelten für Tätigkeiten, die unter Berücksichtigung der zu beachtenden Schutzmaßnahmen erfahrungsgemäß zu keiner oder nur geringer Faserexposition führen, d.h. bei denen die Faserstaubkonzentration unter 50.000 Fasern/m³ liegt.


Absatz (3)
Schutzmaßnahmen für Expositionskategorie 2 gelten für Tätigkeiten, die unter Berücksichtigung der zu beachtenden Schutzmaßnahmen und Art der Tätigkeit eine mittlere Faserexposition hervorrufen, d.h. bei denen die Faserstaubkonzentration zwischen 50.000 Fasern/m³ und 250.000 Fasern/m³ liegt.


Absatz (4)
Schutzmaßnahmen für Expositionskategorie 3 gelten für alle Tätigkeiten, die auch bei Umsetzung der Schutzmaßnahmen eine höhere Faserstaubexposition als 250.000 Fasern/m³ hervorrufen. Diese Expositionskategorie ist immer anzunehmen, wenn die Tätigkeiten weder in den Tabellen 1a und 1b aufgeführt sind noch durch Arbeitsplatzmessungen einer niedrigeren Expositionskategorie zugeordnet werden können.

Auch bei Einhaltung der in Abschnitt 3.3 Absatz 2 genannten Faserstaubkonzentration am Arbeitsplatz (50.000 Fasern/m³) kann nach derzeitigem Stand der Wissenschaft ein Krebsrisiko nicht ausgeschlossen werden. Weitergehende Maßnahmen zur Minimierung der Faserstaubkonzentration sind daher anzustreben.

Als Schutzmaßnahme bei Arbeiten mit Alter KMF gilt mindestens:

  • Ausgebautes Material darf nicht geworfen werden.
  • Das Aufwirbeln von Staub ist zu vermeiden. Der Arbeitsplatz muss regelmäßig gereinigt werden. Eine Ausbreitung der Faserstäube auf unbelastete Arbeitsbereiche ist zu vermeiden.
  • Anfallende Stäube und Staubablagerungen nicht mit Druckluft abblasen oder trocken kehren, sondern mit Industriestaubsaugern (Staubklasse M) aufnehmen bzw. feucht reinigen.
  • Atemschutz ist ratsam und ab Kategorie 2 Pflicht
  • Aus meiner Sicht ist es immer ratsam, den Sanierungsbereich von bewohnten Flächen ober Räumen abzuschotten

Um das Gesundheitsrisiko durch KMFzu senken, bietet die Industrie seit dem Jahr 1996 KMF mit verbesserter Biolöslichkeit an. Solche Fasern lösen sich bei Kontakt mit Körperflüssigkeit relativ schnell auf und verlieren so ihr krebserzeugendes Potenzial.

Allerdings sind ja bisher Unmengen von Mineralfaserdämmstoffen überall verbaut worden.
Und bei jeder Bau- oder Renovierungsmaßnahme werden die Fasern der früher verbauten Materialien wieder frei…..

Bei Arbeiten mit Mineralfaserwerkstoffen, egal ob alte oder moderne, sollten Sie immer auf ausreichenden Atemschutz achten!

Eine Probennahme für eine Bestimmung der Fasern im Staub kann als Kontaktprobe, oder als Material auf Filtermedium vorgenommen werden. 

Aus Kostengründen rate ich bei unbekanntem Bauhjahr dazu, immer Alte KMF anzunehmen und vor allem lieber NACH den Arbeiten und einer ordentlichen Feinreinigung sogenannte Freimessungen in Form von Luftprobennahmen machen zu lassen. Das kann ich jederzeit durchführen!!

Uwe Dippold, Baubiologie Nürnberg

Gesund leben – ohne Schimmelpilze, Feuchteschäden aller Art (Überflutung, Leitungswasserschäden),
Raumluftschadstoffe und andere Wohngifte sowie Elektrosmog,